Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) treibt die Digitalisierung der Krankenhäuser voran. Durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) werden Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro gefördert.
Dafür stellt der Bund 3 Milliarden Euro bereit, die Länder steuern weitere 1,3 Milliarden Euro bei. Das ermöglicht Krankenhäusern in zukunftsweisende Notfallkapazitäten, in Digitalisierungsprojekte und in ihre IT-Sicherheit zu investieren. 15% der Fördermittel müssen dabei für die Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden.
Die Haßberg-Kliniken werden mit rund 1,68 Mio Euro gefördert und setzen hierbei folgende Maßnahmen um:
- P2: Patientenportal für digitales Aufnahme- und Entlassmanagement
- P3: Elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
- P4: Teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme
- P5: Digitales Medikationsmanagement
- P6: Interner Digitaler Prozess zur Anforderung von Leistungen
- P10: Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der IT-Systeme
Alle Maßnahmen müssen bis zum 01.12.2025 abgeschlossen sein.