Hospitation an den Haßberg-Kliniken
Eine Hospitation liegt vor, wenn - ohne Eingliederung in den Betriebsablauf - Kenntnisse über den medizinischen Alltag erlangt werden sollen, ohne dabei betriebliche Arbeitsleistungen von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Ein Hospitant sieht sich den Betrieb und die Arbeitsabläufe nur an. Er schaut den im Betrieb regulär Beschäftigten quasi „über die Schulter“.
Eine Hospitation können also auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung innerhalb der ersten drei Monate sowie Personen mit einer Duldung trotz Vorliegen eines Arbeitsverbots absolvieren. Eine Hospitation stellt keine Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV dar.
Als Hospitant/in bieten wir Ihnen:
- Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das jeweilige Fachgebiet.
- Sie nehmen an ärztlichen Visiten, Anamnese-Erhebungen, Operationen und Therapiebesprechungen teil.
Hospitationsvoraussetzungen:
- Vorlage des Nachweises der gesundheitlichen Eignung für die Hospitation sowie dem Impfnachweis einer vollständigen Hepatitis B- und Tetanus-Schutzimpfung sowie des Nachweises der Masern-Immunität. (Kosten für alle geforderten Impfungen inkl. Impfpass bzw. Attest müssen vom Hospitanten selbst getragen werden.)
- Vorlage des Nachweises einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, einem gültigen Reisepass oder einem entsprechenden Ersatzdokument und einer privaten Auslandskrankenversicherung .
- Nachweis der sprachlichen Qualifikation: entweder bestandene Fachsprachprüfung oder eine Goethe-C1-Zertifikat
- Bei Bewerbern aus dem Ausland: klinische Erfahrungen
Zeitliche Flexibilität:
- Sie können Ihre Hospitation in einem Zeitraum von 1 -3 Monaten absolvieren.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter hospitation@hassberg-kliniken.de oder per Online-Formular.